Ausgangssituation: Ihre Auszubildenden Christian und Daniel haben die Abschlussprüfung bestanden. Christian möchte ein einfaches Arbeitszeugnis und Daniel möchte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Wie gehen Sie damit um?
Beim Ausbildungszeugnis wird zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis unterschieden:
Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung von Ausbildungszeugnissen ist § 16 BBiG. Ein einfaches Zeugnis ist immer auszustellen; das qualifizierte auf Verlangen des Auszubildenden.