Ausgangssituation: Ihr Auszubildender Luc (17 Jahre) bittet Sie aus privaten Gründen um einen Aufhebungsvertrag. Sie werden dem Wunsch nachkommen.
Worauf müssen Sie bei der Erstellung des Aufhebungsvertrages achten?
Es besteht jederzeit für beide Vertragsparteien (Ausbildender und Auszubildende) die Möglichkeit, eine gleichlautende Willenserklärung zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses zu vereinbaren.
Jugendliche Auszubildende können Arbeitsverträge nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (i.d.R. Eltern § §§ 1626, 1629 BGB) abschließen und aufheben.
Eine Kündigung muss gemäß § 22 Abs. 3 BBiG schriftlich erfolgen. Gemäß § 623 BBiG gilt dies auch für einen Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag.