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Ausgangssituation: Ihr Auszubildender Luc (17 Jahre) bittet Sie aus privaten Gründen um einen Aufhebungsvertrag. Sie werden dem Wunsch nachkommen.

Worauf müssen Sie bei der Erstellung des Aufhebungsvertrages achten?


  • Es besteht jederzeit für beide Vertragsparteien (Ausbildender und Auszubildende) die Möglichkeit, eine gleichlautende Willenserklärung zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses zu vereinbaren.
  • Jugendliche Auszubildende können Arbeitsverträge nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (i.d.R. Eltern § §§ 1626, 1629 BGB) abschließen und aufheben.
  • Eine muss gemäß § 22 Abs. 3 BBiG schriftlich erfolgen. Gemäß § 623 BBiG gilt dies auch für einen Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag.
[Anzahl der richtigen Antworten: 3]