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Ausgangssituation: Ihr Auszubildender Hans hat seine zum Verkäufer erfolgreich abgeschlossen. Er kommt auf Sie zu und erkundigt sich über Zeugnisse, die er erwarten kann.

Die ist gesetzlich verpflichtet, Hans ein Zeugnis …


Die Antwort gibt § 37 Abs. 3 BBiG:

Dem Zeugnis ist auf Antrag des Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
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