Ausgangssituation: Der Auszubildende Hans erfüllt die Voraussetzungen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung.
Welche Punkte müssen bei der Antragsstellung berücksichtigt werden?
Gemäß § 45 Abs. 1 BBiG können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, sofern ihre Leistungen dies rechtfertigen und der Ausbildungsbetrieb sowie die Berufsschule dies bescheinigen. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung ist vom Auszubildenden der zuständigen Stelle gegenüber zu stellen. Hierbei ist keine Vertragsänderung nötig.