Ausgangssituation: Sie lassen Ihre Auszubildenden die Ausbildungszeit verkürzen und vorzeitig zur Prüfung zu.
Was passiert, wenn die vorzeitige Abschlussprüfung nicht bestanden wird?
Es wird dann nochmal zum regulären Prüfungstermin sechs Monate später geschrieben.
Nach der Prüfung erlischt die Pflicht, das Berichtsheft zu führen.
Für die Wiederholungsprüfung ist eine Anmeldung nötig.
Der Ausbildungsvertrag besteht weiterhin. Wie vertraglich festgehalten.
Wichtig ist, dass die Auszubildenden den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nicht vergessen.