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Ausgangssituation: Ihr Auszubildender Daniel hat seine zum Kaufmann im Einzelhandel erfolgreich abgeschlossen. Er kommt auf Sie zu und erkundigt sich über Zeugnisse, die er erwarten kann.

Der Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, ein Zeugnis …


Die Rechtsgrundlage für das ist in § 16 BBiG geregelt. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Demnach muss das Zeugnis in schriftlicher Formausgestellt werden.

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