Rechtliche Grundlage und Zeugnisarten
Die Auszubildenden erhalten mit dem Abschluss ihrer Ausbildung drei Zeugnisse
Das Drei-Zertifikate-System der Berufsausbildung ist folgendermaßen aufgebaut:
Art | Rechtsgrundlage | Inhaltliche Grundlage | Festgestellt durch |
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Zeugnis der Berufsschule | Schulgesetze der Länder | schulische Leistungen | Berufsschullehrer |
Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle | § 37 Abs. 2 BBiG | Prüfungsausschuss | |
Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebs | § 16 BBiG | betriebliche Leistungen |
Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung von Ausbildungszeugnissen ist der § 16 BBiG:
„(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.“
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
Hierbei ist zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis zu unterscheiden. Das einfache Zeugnis bezieht sich auf den Inhalt des § 16 Abs. 2 Satz 1 BBiG (Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden). Das qualifizierte Zeugnis bezieht sich auf den Inhalt des einfachen Zeugnisses und zusätzlich auf den § 16 Abs. 2 Satz 2 BBiG (Verhalten und Leistung der Auszubildenden).
Ein einfaches Zeugnis ist in jedem Fall auszustellen, also auch bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Ein qualifiziertes Zeugnis muss auf Verlangen der Auszubildenden ausgestellt werden.
Ein Ausbildungszeugnis muss so formuliert werden, dass der Inhalt der Wahrheit entspricht, es aber dem Weiterkommen der Auszubildenden nicht schadet.