Ausgangssituation: Der Auszubildende Bert überzeugt mit überdurchschnittlichen Ergebnissen. Er kommt auf Sie zu und fragt nach Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungszeit.
Welche Aussagen zur Verkürzung sind richtig?
Die beiden Parteien des Ausbildungsvertrages können zusammen beantragen, dass die Ausbildungszeit verkürzt wird.
Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn Bert in der Berufsschule den Notenschnitt von 1,3 nicht unterschreitet.
Eine Verkürzung ist nur dann möglich, wenn Bert einen kleinen Test bei der zuständigen Stelle auf Anhieb besteht.
Die Verkürzung kann bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Die Verkürzung erfolgt automatisch, wenn Bert in der Zwischenprüfung besser als mit der Note 1,7 abschneidet.
Es reicht, wenn nur eine Partei des Ausbildungsvertrages den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit bei der zuständigen Stelle einreicht.