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Ausgangssituation: Ihr Auszubildender hatte einen Fahrradunfall und konnte deshalb die nicht mitschreiben.

Jetzt kam er auf Sie zu mit der Frage, ob das Ausbildungsverhältnis verlängert wird?


Das Berufsausbildungsverhältnis endet gemäß § 21 BBiG mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer. Bestehen Auszubildende die vor Ablauf der Ausbildungsdauer, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bestehen Auszubildende die nicht, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen hin bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr. Gleiches gilt, wenn die Teilnahme an der Prüfung wegen Krankheit nicht möglich war.

[Anzahl der richtigen Antworten: 2]