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Probezeit organisieren, gestalten und bewerten

Probezeit organisieren

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit dient dazu, dass der Ausbildende (Betrieb) die Eignung des eingestellten Auszubildenden und der Auszubildende seine Berufs- und Betriebswahl prüfen kann.

Nach § 20 BBiG muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Eine schriftliche ( § 22 Abs. 3 BBiG) ist innerhalb der Probezeit für beide Parteien möglich. Dies kann ohne Angaben von Gründen ( § 22 Abs. 3 BBiG) und ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist ( § 22 Abs. 1 BBiG) erfolgen. Falls das Unternehmen über einen verfügt, muss dieser allerdings angehört werden. Eine Zustimmung des Betriebsrates ist jedoch nicht notwendig.

Nur in Ausnahmefällen, wie bspw. Krankheit des Auszubildenden in mehr als einem Drittel der Probezeit, kann diese um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden.

Probezeit gestalten

Eine gut durchdachte und strukturierte Gestaltung der Probezeit ist für beide Parteien sinnvoll. Hierfür sollten folgende organisatorische Maßnahmen getroffen werden:

Organisatorische Maßnahmen

  • eine Betriebsbesichtigung planen
  • den vorbereiten und vollständig ausstatten
  • einen Ausbildungspaten benennen
  • die betroffenen Mitarbeiter informieren
  • die Einführungsphase planen
  • eine Willkommensmappe erstellen

Die Einführungsphase sollte so attraktiv wie möglich gestaltet werden. Folgende Möglichkeiten unterstützen dabei den Ausbildungsbeginn:

Anregungen für eine gelungene Einführungsphase

  • eine Willkommensmappe aushändigen
  • den Ausbildungspaten vorstellen und zuordnen
  • nach dem Unternehmensrundgang eine Auszubildenden-Rallye veranstalten
  • schnell Kontakt zu bestehenden Auszubildenden herstellen
  • alle essenziellen Kontaktpersonen vorstellen
  • den Auszubildenden nicht mit zu vielen Information und Personen überlasten
  • wichtige Regeln des Unternehmens darlegen
  • den Arbeitsplatz des Auszubildenden präsentieren und gemeinsam final einrichten

Sobald die Einführungsphase abgeschlossen ist, ist es wichtig, dass beide Parteien einen möglichst realistischen Eindruck erhalten können. Hierfür sind regelmäßige zwischen dem Auszubildenden und dem zu führen. Es sollte dem Auszubildenden Zugang zu berufstypischen Situationen ermöglicht werden (z. B. der Umgang mit Kunden in einem Beratungsgespräch). Um ein realistisches Bild zu erzeugen, sollte der Auszubildende gefordert, aber nicht überfordert werden und viele verschiedene Stationen durchlaufen.

Probezeit bewerten

Die Probezeit wird mit einem Beurteilungs- bzw. Feedbackgespräch abgeschlossen. In diesem Gespräch wird dem Auszubildenden mitgeteilt, ob die Ausbildung fortgeführt oder beendet wird. Am Ende des Gesprächs sollte der Auszubildende exakt vermittelt bekommen haben, ob sein persönliches Verhalten mit der Unternehmenskultur übereinstimmt oder nicht. Darüber hinaus sollte ein klares Bild darüber herrschen, ob er mit seiner gezeigten Leistung für den Beruf voraussichtlich geeignet oder nicht geeignet ist. Hier ein Überblick über spezifische Kriterien, die als Grundlage für das Gespräch dienen können:

Kriterien für das Beurteilungsgespräch

  • Auffassungsgabe
  • Eigeninitiative
  • Fertigkeiten/Kenntnisse
  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Lernbereitschaft
  • Arbeitsorganisation
  • Auftreten

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