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Plan für die Ausbildung erstellen

haben nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG dafür zu sorgen,

„die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann“.

Um dieser Pflicht nachzukommen, ist ein Konstrukt aus verschiedenen Plänen zu erstellen.

Der Ausbildungsrahmenplan

Wie bereits im vorherigen Kapitel (vgl. Abschnitt beschrieben, ist ein Bestandteil der der Ausbildungsrahmenplan. § 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG definiert den Ausbildungsrahmenplan als

„eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“.

Die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten (Ausbildungsrahmenplan) ist nach § § 11 BBiG Grundlage jedes .

Der Ausbildungsrahmenplan stellt sowohl für den als auch für die Auszubildenden ein Kontrollinstrument dar. So lässt sich durch einen Soll-Ist-Vergleich prüfen, ob die Ausbildung mit den Vorgaben des Rahmenplans übereinstimmt. Die Inhalte des Rahmenplans stellen die für den betrieblichen Ausbildungsplan dar.

Der betriebliche Ausbildungsplan

Die Mindestanforderungen aus dem Ausbildungsrahmenplan ergeben, ergänzt um spezielle Gegebenheiten des Betriebs, den sog. betrieblichen Ausbildungsplan. Diese weiteren darzustellenden Inhalte sind ggf. eine , der im Betrieb und der Urlaub. Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan lassen sich weitere Pläne ableiten, die auf individuelle Erfordernisse eingehen.

Ausgehend von den Vorgaben der bis hin zu spezifischen betrieblichen Plänen, entwirft der seine Unterweisungen. Ein zusammenfassender Überblick ist nachfolgend dargestellt.

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