Dem Ausbildungsverhältnis liegen verschiedene arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze zugrunde. Für die betriebliche Berufsausbildung sind dies insbesondere:
Folgende Paragrafen sind in der schriftlichen AEVO-Prüfung von besonderer Bedeutung:
BBiG | BetrVG | JArbSchG |
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Besteht ein gültiger Tarifvertrag, so gelten für Auszubildende die günstigeren darin verankerten Regelungen, z. B. bei Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Vergütung, sofern sie Auszubildende tatsächlich besser im Vergleich zu den ursprünglichen gesetzlichen Regelungen stellen. Beispiel: Liegt die Ausbildungsvergütung laut dem Tarifvertrag über der Mindestvergütung aus dem BBiG, so ist die für den Auszubildenden bessere Vergütung durch den Arbeitgeber zu bezahlen. Eine Unterschreitung der besseren Regelungen aus dem Tarifvertrag ist allerdings rechtswidrig und daher nicht möglich.