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Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Dem Ausbildungsverhältnis liegen verschiedene arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze zugrunde. Für die betriebliche Berufsausbildung sind dies insbesondere:

Folgende Paragrafen sind in der schriftlichen AEVO-Prüfung von besonderer Bedeutung:

BBiG

BetrVG

JArbSchG

  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Kontext der Berufsausbildung ( §§ 80, 87, 90, 92, 93, 95, 97–99, 102)
  • ( §§ 60–73)

  • Regelungen zur Arbeitszeit, Pausen und Freizeit bei minderjährigen Auszubildenden ( §§ 8–21)
  • ( § 32)

Besteht ein gültiger Tarifvertrag, so gelten für Auszubildende die günstigeren darin verankerten Regelungen, z. B. bei Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und , sofern sie Auszubildende tatsächlich besser im Vergleich zu den ursprünglichen gesetzlichen Regelungen stellen. Beispiel: Liegt die laut dem Tarifvertrag über der Mindestvergütung aus dem BBiG, so ist die für den Auszubildenden bessere durch den Arbeitgeber zu bezahlen. Eine Unterschreitung der besseren Regelungen aus dem Tarifvertrag ist allerdings rechtswidrig und daher nicht möglich.


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