Ausgangssituation: Zur Qualitätssicherung der Ausbildung sollen verstärkt Beurteilungsgespräche eingeführt werden. Dadurch sollen Defizite schneller erkannt und Stärken ausgebaut werden.
Wie gehen Sie hierbei richtig vor?
Bei der Einführung eines Beurteilungssystems, insbesondere eines standardisierten Beurteilungsbogens, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Auf alle Auszubildenden müssen dieselben Maßstäbe und Kriterien angewendet werden.
Bei der Leistungsbeurteilung müssen Sie die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bewerten, die nach der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsrahmenplan im entsprechenden Beurteilungszeitraum vermittelt wurden.
Es reicht, das Zeitintervall der Beurteilungen zufällig zu wählen, da die Beurteilungen nicht für das Arbeitszeugnis relevant sind.
Um Objektivität bei der Beurteilung sicherzustellen, holen Sie sich auch die Eindrücke der Auszubildenden untereinander ab.
Es ist ausreichend, wenn die Auszubildenden über die Funktionsweise von Beurteilungen in Kenntnis gesetzt werden. Ein Gespräch ist optional freiwillig.