Ausgangssituation: Sie sind Ausbilder in einem Unternehmen und besprechen mit Ihrem Auszubildenden Christian die einzelnen Punkte seines Ausbildungsvertrages.
Welche Informationen werden Sie Christian zum Thema Kündigung mitgeben.
Eine Kündigungmuss gemäß § 22 Abs. 3 BBiG immer schriftlich erfolgen. Bei unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten kann ein Schlichtungsausschuss der zuständigen Stelle (IHK/HWK) einschalten.