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Ausgangssituation: Sie sind in einem Unternehmen und besprechen mit Ihrem Auszubildenden Christian die einzelnen Punkte seines Ausbildungsvertrages.

Welche Informationen werden Sie Christian zum Thema mitgeben.


Eine muss gemäß § 22 Abs. 3 BBiG immer schriftlich erfolgen. Bei unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten kann ein Schlichtungsausschuss der zuständigen Stelle (IHK/HWK) einschalten.

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