Ausgangssituation: Sie erhalten einen Anruf der Berufsschule, der Ihre Auszubildenden Daniel (18 Jahre) und Pascal (17 Jahre, noch in der Probezeit) betrifft. Der Rektor teilt Ihnen mit, dass Pascal bei einer Eskalation auf dem Pausenhof grundlos auf Daniel mit einem Baseballschläger eingeschlagen hat. Daniel wurde schwer verletzt und liegt mit einem Schädelbruch im Krankenhaus.
Wie reagieren Sie arbeitsrechtlich, um das vertragliche Ausbildungsverhältnis mit Pascal zu beenden?
Jugendliche Auszubildende können Arbeitsverträge nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (i.d.R. Eltern § §§ 1626, 1629 BGB) abschließen. Daher muss eine fristlose Kündigung ebenfalls gegenüber den gesetzlichen ausgesprochen werden.
In der Probezeit kann eine Kündigung ohne Angaben von Gründen erfolgen (vgl. §22 BBiG). Würde der Vorfall außerhalb der Probezeit liegen, so kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. wegen Gewalt) fristlos erfolgen (vgl. §22 BBiG).