Ausgangssituation: Sie sollen die Ausbildung organisieren und planen.
Sie informieren die Kollegen über den Berufsausbildungsvertrag. Welche Aussagen sind richtig?
Der Vertrag kann in Ausnahmefällen auch mündlich geschlossen werden.
Der Vertrag ist schriftlich aufzuzeichnen.
Beginn und Dauer der Ausbildung sind zwingend festzuhalten.
Der Beginn der Ausbildung ist festzuhalten. Die Dauer nicht, da ein Bestehen der Abschlussprüfung nicht zu garantieren ist.
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen.
Die festen Berufsschultage sind im Ausbildungsvertrag niederzuschreiben.