Ausgangssituation: Sie sind Ausbilder bei dem Global Player ASOME. Nun planen Sie, einige Ihrer deutschen Auszubildenden phasenweise an Tochterstandorten in Belgien und Schweden mit auszubilden.
Was müssen Sie hierbei beachten?
Beträgt der Ausbildungsaufenthalt im Ausland weniger als drei Wochen, sind die Inhalte sekundär und müssen nicht dem Ausbildungszweck dienen.
Es ist darauf zu achten, dass die Gesamtdauer des Aufenthalts ein Viertel der Regelausbildungszeit nicht überschreitet.
Der Auslandseinsatz darf nur im dritten Lehrjahr stattfinden, da die Auszubildenden erst dann gefestigt genug sind.
Der Auslandseinsatz sollte erst kurz vor der Abschlussprüfung stattfinden, sodass die schulische Ausbildung in Deutschland nicht beeinträchtigt wird.
Es ist darauf zu achten, dass die Gesamtdauer des Aufenthalts ein Viertel der Regelausbildungszeit nicht unterschreitet.
Beträgt der Ausbildungsaufenthalt im Ausland mehr als acht Wochen, ist hierzu mit der zuständigen Stelle ein entsprechender Plan zu erstellen.