Ausgangssituation: Nach dem Wechsel vom Kassenbereich in die Baustoffabteilung beschwert sich der Auszubildende Henry bei Ihnen, dass er fast ausschließlich mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt wird.
Was unternehmen Sie, dass Henry in Zukunft eine dem Berufsbild entsprechende Ausbildung erhält? Sie werden …
Ausbilder sollten ausschließlich Aufgaben zuweisen, die dem Ausbildungsrahmenplan entsprechen und fachliche Kompetenzen fördern, wie es § 14 Abs. 2 BBiG vorschreibt. Das Zuweisen ausbildungsfremder Tätigkeiten kann zu Geldbußen bis zu 5.000 Euro führen ( § 102 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) und die Ausbildungseignung gefährden. Auszubildende dürfen solche Aufgaben ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.