Ausgangssituation: Der Auszubildende Daniel kommt auf Sie zu und erkundigt sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kündigung während der Probezeit.
Welche Aussagen sind richtig?
Das Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit vom Auszubildenden jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit vom Auszubildenden ohne Angabe von Gründen mündlich gekündigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit vom Auszubildenden ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit vom Auszubildenden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit vom Auszubildenden nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle gekündigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit vom Auszubildenden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mündlich gekündigt werden, wenn eine juristische Person als Zeuge anwesend ist.