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Ausgangssituation: Vor drei Wochen haben Sie Ihre 16-jährige Auszubildende Lisa innerhalb der gekündigt, da Sie mit ihrer Leistung überhaupt nicht zufrieden waren. Heute erhalten Sie eine E-Mail von Lisa mit der Mitteilung, dass sie schon seit acht Wochen schwanger ist.

Hat die Mitteilung von Lisa einen Einfluss auf das gekündigte Ausbildungsverhältnis?


Nach § 17 MuSchG ist eine während der Schwangerschaft unwirksam, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der die Schwangerschaft mitgeteilt wird. In diesem Fall sind drei Wochen vergangen. Somit ist die wirksam.

§ 4 KSchG regelt, dass Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben können, wenn die sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.

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