Ausgangssituation: Sie arbeiten als Ausbilder in einem Installationsbetrieb mit über 70 Mitarbeitern. Ein Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sind vorhanden.
Welche Rechte hat der Betriebsrat im Verfahren zur Übernahme der Auszubildenden?
Der Betriebsrat hat im Verfahren zur Übernahme von Auszubildenden besondere Rechte: Der Arbeitgeber muss ihm alle relevanten Informationen und Unterlagen zu den Bewerbern vorlegen. Solange diese vollständige Information nicht erfolgt, startet die Frist für den Betriebsrat, seine Zustimmung zu verweigern, nicht.