AEViO logo
AEViO
97 / 108

Ausgangssituation: Sie sind in einem Drei-Schicht-Betrieb (Industrie). Es wird an allen Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Sie beschäftigen auch jugendliche Auszubildende.

Welche Aussagen sind rechtlich richtig?


  • Die Arbeitszeitregelungen zur Schichtzeit bei jugendlichen Auszubildenden sind in § § 12 JArbSchG geregelt. Demnach darf die Schichtzeit grundsätzlich zehn Stunden nicht überschreiten.
  • Die tägliche Freizeit bei jugendlichen Auszubildenden ist in § § 13 JArbSchG geregelt. Demnach ist nach der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Freizeit von zwölf Stunden einzuhalten.
  • Nach § 8 JArbSchG dürfen jugendliche Auszubildende nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
[Anzahl der richtigen Antworten: 3]