Ausgangssituation: Sie werden gefragt, welche Zielsetzungen aus der Ausbildungsordnung zu Verpflichtungen für die betriebliche Ausbildung werden.
Was ist für eine Lernerfolgskontrolle notwendig?
komplette Überwachung von Auszubildenden
dass Auszubildende die Fähigkeit zur Selbstkontrolle entwickeln
Die Steigerung von Handlungskompetenz sollte kontrolliert werden.
Die Ausbildungsziele sollten eher hintenangestellt werden.
Die Steigerung von Handlungskompetenz sollte nicht kontrolliert werden.
Die Steigerung von Handlungskompetenz sollte teilweise kontrolliert werden.