Ausgangssituation: Unglücklicherweise kommt Ihr Auszubildender Kevin auf Sie zu und fragt Sie nach möglichen Beendigungsmöglichkeiten der Ausbildung.
Wie sehen Ihre wahrheitsgemäßen möglichen Antworten aus?
Das Ausbildungsverhältnis kann vom Arbeitgeber sowie vom Auszubildenden ohne Angabe von Gründen während der Probezeit schriftlich gekündigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis kann vom Arbeitgeber sowie vom Auszubildenden ohne Angabe von Gründen und mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist während der Probezeit schriftlich gekündigt werden.
Die Kündigung nach der Probezeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nicht möglich.
Bei schweren Vergehen ist die Abmahnung von Auszubildenden nicht nötig. Hierbei kann eine Kündigung nach § 22 Abs. 2 BBiG innerhalb von vier Wochen, mit Einhaltung einer Frist, erfolgen.
Bei leichten Vergehen muss noch keine schriftliche Abmahnung erfolgen.
Die Kündigung nach der Probezeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann nur bei verhaltensbedingten Gründen erfolgen.