Ausgangssituation: Sie beobachten, dass in letzter Zeit regelmäßig die Pausenregelung bei Ihren jugendlichen Auszubildenden missachtet wird.
Welche präventiven Maßnahmen ergreifen Sie?
Sie weisen im nächsten Meeting mit den Ausbildern aus dem Betrieb auf die Einhaltung der im § 11 JArbSchG verankerten Regelungen hin.
Sie unterrichten die jugendlichen Auszubildenden in einem persönlichen Gespräch, dass sie auf die Einhaltung ihrer Pausenzeiten achtgeben müssen.
Sie kontaktieren die zuständige Stelle und informieren diese über die Missachtung, da sonst die Berufsgenossenschaft Strafgelder erhebt.
Sie informieren die Berufsgenossenschaft direkt, da eine Selbstanzeige im Falle eines Urteils für Strafminderung sorgt.
Sie informieren den Betriebsrat, da dieser in diesem Fall zwingend zu unterrichten ist.