Ausgangssituation: Als Ausbilder in einem Industriebetrieb sind Sie mit der Planung der Ausbildung beauftragt.
Was müssen Sie bei der zeitlichen Planung der Ausbildung berücksichtigen?
Die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihre zeitliche Folge können nach den Fähigkeiten des Auszubildenden und den Besonderheiten der Ausbildungsstät-te variiert werden, soweit die Teilziele und das Gesamtziel der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
Die Verordnung zur Ausbildungszeit gibt vor, dass die Ausbildungsabschnitte jeweils nicht länger als einen Monat dauern.
Die Ausbildungszeit wird vom Ausschuss der zuständigen Stelle vorgegeben.
Die Ausbildung ist zeitlich nach den Vorgaben des Rahmenlehrplans zu gliedern.
Basis zur zeitlichen Gliederung der Ausbildung sind die Erfordernisse der Zwischen- und Abschlussprüfung.
Auch wenn die Ausbildung verkürzt werden soll, müssen alle Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Ausbildungsplan vermittelt werden.