Ausgangssituation: In einer Info-Broschüre der IHK lesen Sie eine Aufforderung, sich als Ausbilder ehrenamtlich als Prüfungsausschussmitglied bei Ihrer regionalen IHK zu engagieren. Sie stellen sich die Frage, was in die Aufgaben dieser Rolle fällt und auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit geregelt ist.
Welche Aussagen sind richtig?
1.In die Aufgaben fallen die Durchführung der Prüfungen sowie die Bewertung der Prüfungsleistungen.
2.In die Aufgaben fällt die Anpassung der bundeseinheitlichen Prüfungen an die regionalen Gegebenheiten.
3.In die Aufgaben fallen auch Prüfungszulassungen in besonderen Fällen.
4.Rechtsgrundlage ist die Prüfungsordnung der zuständigen Stelle und das Berufsbildungsgesetz.
5. Rechtsgrundlage ist die Schulordnung des Kultusministeriums.
6.Rechtsgrundlage sind die derzeit geltenden Ausbildungsordnungen.
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