Ausgangssituation: Sie sollen an Ihrem Standort die Ausbildung organisieren und planen.
Ein neuer Teilhaber der Firma möchte wissen, ob Sie geeignet sind, um ausbilden zu dürfen. Welche Aussagen sind richtig?
Ausbilden darf jeder Mitarbeiter, außer er ist selbst Auszubildender.
Ausbilden darf nach Ausbildungsgesetz, wer die persönliche Eignung besitzt.
Ausbilden darf, wer die berufspädagogische Eignung besitzt.
Ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
Ausbilden darf, wer persönlich geeignet ist oder die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
Ausbilden darf jeder Geschäftsführer.