Ausgangssituation: Im Pausenraum diskutieren Sie mit Ihrem Ausbilderkollegen Louis, ob Auszubildende einen rechtlichen Anspruch auf Zusatzqualifikationen haben.
Welche Aussagen zum rechtlichen Anspruch auf Zusatzqualifikationen sind richtig?
Der Rechtsanspruch ist im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Ein Rechtsanspruch ist nur gegeben, wenn er im Ausbildungsvertrag vereinbart ist.
Ein Rechtsanspruch entsteht erst nach Genehmigung der örtlichen IHK/HWK.
Ein Rechtsanspruch aus dem Berufsbildungsgesetz besteht nicht.
Ein Rechtsanspruch entsteht nach dem Berufsbildungsgesetz erst dann, wenn im ersten Zwischenzeugnis ein Notendurchschnitt von 2,3 vorgewiesen wird.