Ausgangssituation: Als Ausbilder betreuen Sie auch jugendliche Auszubildende. Ein Abteilungsleiter kommt auf Sie zu und erkundigt sich, wie es um die Pausenzeiten des 16-jährigen Auszubildenden Peter steht.
Welche Aussagen sind richtig?
Die Ruhepausen müssen bei Jugendlichen mindestens betragen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Die Ruhepausen müssen bei Jugendlichen mindestens betragen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als vier bis zu sechs Stunden, 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 30 Minuten.
Für Jugendliche müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer festgelegt werden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.