Ausgangssituation: Sie sollen in Ihrer Niederlassung die Ausbildung organisieren und planen.
Ihre Auszubildenden fragen Sie, wann das Berufsausbildungsverhältnis endet. Sie antworten …
sobald das Enddatum (vertraglich) der Ausbildungszeit erreicht ist
sobald die Auszubildenden die Ausbildung selbst beenden
vor dem Enddatum (vertraglich) der Ausbildungszeit, sobald bekannt ist, dass die Abschlussprüfung bestanden ist
sobald die schriftliche Abschlussprüfung bestanden ist
Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis automatisch.
Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen bis zur nächsten Prüfung.