Ausgangssituation: In Ihrem Unternehmen gibt es bisher keine Arbeitnehmervertretung. In Zukunft sollen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie ein Betriebsrat aufgestellt werden.
Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
kein selbstständiges Organ der Betriebsverfassung
wahrt finanzielle Interessen gegenüber den Berufsgenossenschaften
eine selbstständige Interessenvertretung der Betriebsverfassung
kann an Betriebsratssitzungen teilnehmen
überwacht die Pausenzeiten der Betriebsratsmitglieder
vertritt die Interessen jugendlicher Arbeitnehmer unter 18 und Auszubildenden bis 25 im Betrieb