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Ausgangssituation: Vor acht Wochen wurden Sie als Ausbilder in einem Online-Start-Up eingestellt. Das Start-Up will nun im kommenden September erstmals den Beruf Kaufmann für Bürokommunikation (m
Was müssen Sie prüfen, um Auszubildende einzustellen?
Die Eignung der Ausbildungsstätte geht aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 BBiG hervor. Demnach dürfen Auszubildende nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn
- die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist
- und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.
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