Ausgangssituation: Sie diskutieren mit Ihren Auszubildenden bezüglich der richtigen Pausenzeiten, da es untereinander gewisse Unstimmigkeiten gibt.
Welche Aussagen treffen zu?
Nach vier Stunden Arbeitszeit im Betrieb haben minderjährige Auszubildende Anrecht auf eine Pause von 30 Minuten.
Nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit im Betrieb haben minderjährige Auszubildende Anrecht auf eine Pause von 30 Minuten.
Minderjährige Auszubildende dürfen nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit erst nach mindestens zwölf Stunden ununterbrochener Freizeit wieder beschäftigt werden.
Minderjährige Auszubildende dürfen nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit erst nach mindestens zehn Stunden ununterbrochener Freizeit wieder beschäftigt werden.
Minderjährige Auszubildende dürfen nur in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Minderjährige Auszubildende dürfen nur in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr beschäftigt werden.