Ausgangssituation: Der Auszubildende Peter hat seit Ausbildungsbeginn schlechte Noten in der Berufsschule. Er ist einfach total überfordert.
Was können Sie sinnvollerweise tun?
Sie können „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
Sie suchen das Gespräch mit Peter und bieten ihm an, dass er für ein halbes Jahr von der Lernpflicht befreit wird, um sich zu erholen.
Sie können die „Hilfe für lernschwache Menschen“ vom Krankenkassenverband in Anspruch nehmen.
Sie suchen das Gespräch mit Peter und bieten ihm an, dass er die Ausbildung abbricht und als Angelernter im Lager als Verpacker arbeitet.