Ausgangssituation: Erstmalig stellen Sie auch einen jugendlichen Auszubildenden ein. Welche Regelungen müssen Sie hinsichtlich der Pausenzeiten bei Jugendlichen beachten?
Welche Aussagen sind richtig?
Die Pausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden dürfen Jugendliche nicht ohne Pause beschäftigt werden.
Die Ruhepausen müssen bei Jugendlichen mindestens betragen: 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als vier bis zu sechs Stunden, 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 30 Minuten.