Ausgangssituation: Ihre Auszubildenden rufen Sie vormittags an und teilen Ihnen mit, dass die Berufsschule ausfällt. Sie prüfen das weitere Vorgehen zur Sicherheit nochmals.
Auf welche relevanten und richtigen Informationen treffen Sie?
Auszubildende dürfen nicht vor dem Berufsschulunterricht beschäftigt werden.
Auszubildende dürfen nicht vor dem Berufsschulunterricht beschäftigt werden, wenn dieser vor 8 Uhr beginnt.
Auszubildende dürfen nicht vor dem Berufsschulunterricht beschäftigt werden, wenn dieser vor 9 Uhr beginnt.
Minderjährige Auszubildende dürfen an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden.
Minderjährige Auszubildende dürfen an einem Berufsschultag mit mehr als sechs Unterrichtsstunden nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden.