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Ausgangssituation: Ihr Chef, Herr Braun, fragt Sie, welche Urlaubsregelungen bei jugendlichen Auszubildenden zu beachten sind.
Welche Aussagen sind rechtlich richtig?
Der Urlaubsanspruch von jugendlichen Auszubildenden ist in § 19 JArbSchG geregelt. Urlaubsanspruch je nach Alter:
- Mind. 30 Werktage unter 16 Jahre
- Mind. 27 Werktage unter 17 Jahre
- Mind. 25 Werktage unter 18 Jahre
[Anzahl der richtigen Antworten: 2]