Ausgangssituation: Ihr Chef, Herr Braun, fragt Sie, welche Urlaubsregelungen bei jugendlichen Auszubildenden zu beachten sind.
Welche Aussagen sind rechtlich richtig?
Der Urlaubsanspruch von jugendlichen Auszubildenden ist in § 19 JArbSchG geregelt. Urlaubsanspruch je nach Alter: