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Ausgangssituation: Ihr Chef, Herr Braun, fragt Sie, welche Urlaubsregelungen bei jugendlichen Auszubildenden zu beachten sind.

Welche Aussagen sind rechtlich richtig?


Der Urlaubsanspruch von jugendlichen Auszubildenden ist in § 19 JArbSchG geregelt. Urlaubsanspruch je nach Alter:

  • Mind. 30 Werktage unter 16 Jahre
  • Mind. 27 Werktage unter 17 Jahre
  • Mind. 25 Werktage unter 18 Jahre
[Anzahl der richtigen Antworten: 2]